1791 – Die „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“
Olympe de Gouges (1748–1793) war eine französische Schriftstellerin und Frauenrechtlerin. 1791 verfasst sie die „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ – sie setzt sich damit für die Gleichberechtigung von Frauen ein.
Darin schreibt sie zum Beispiel:
„Frauen, wacht auf! Was auch immer die Hürden sein werden, die man euch entgegenstellt, es liegt in eurer Macht, sie zu überwinden. Ihr müsst es nur wollen.“
Olympe de Gouges gilt als eine der Vorreiterinnen der Frauenrechtsbewegung.
Clara Zetkin schlug schon ein Jahr zuvor die Einführung eines Internationalen Frauentages vor. Die Vereinten Nationen wählten den 8. März als das Datum aus. Der Weltfrauentag entstand als eine Initiativ im Kampf um die Gleichberechtigung, Emanzipation und das Wahlrecht für Frauen.
Der erste große Erfolg der Frauenrechtsbewegung: In der Weimarer Verfassung wurde das aktive und passive Wahlrecht für alle Bürgerinnen ab 21 Jahren verankert.
Bei den Wahlen im darauffolgenden Jahr lag die Wahlbeteiligung bei Frauen bei über 80 Prozent.
Außerdem: Zu diesem Zeitpunkt würde auch der Abbau der Geschlechtsvormundschaft beschlossen. Das bedeutet, dass Väter von unverheirateten Frauen und Ehemänner von verheirateten Frauen nicht mehr die Vormundschaft haben.
[Teilung Deutschlands: Ab hier beziehen wir uns hauptsächlich auf die BRD]
Das Grundgesetz für die BRD wird ausgearbeitet. Die vier „Mütter des Grundgesetzes“ (darunter Elisabeth Selbert und Friederike Nadig) setzen den Artikel 3 Abs. 2 durch. Darin heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt!“
Gesetzliche Bestimmungen, die gegen diesen Artikel verstoßen, wurden erst ab 1957/58 nach und nach aufgehoben.
Am 24. Januar wird das „Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter“ beschlossen. Schwangere dürfen jetzt sechs Wochen vor der Geburt und sechs Wochen nach der Entbindung zuhause bleiben. Schwere körperliche Arbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie Kündigung bis zu vier Monate nach der Geburt sind jetzt verboten.
1354 des BGB sprach dem Ehemann alle Entscheidungen in gemeinsamen Angelegenheiten zu. Männer konnten beispielsweise über den Wohnort beziehungsweise die Wohnung der Frau bestimmen. Am 18. Juni wird dieser Paragraf gestrichen, da er mit dem Gleichberechtigungsgrundsatz (Artikel 3 im Grundgesetz) nicht vereinbar ist.
Elisabeth Schwarzhaupt wird die erste Bundesministerin. Sie ist Bundesministerin im Gesundheitswesen. Bis die erste Frau das Bundeskanzleramt einnimmt, wird es noch über 40 Jahre dauern.
1971 – 374 Frauen bekennen: „Wir haben abgetrieben!“
Im Stern-Magazin bekennen sich 374 berühmte und nicht-berühmte Frauen dazu, abgetrieben zu haben. Damit haben sie gegen den Paragrafen 218 StGB verstoßen.
Durch die Aktion wird das Thema Abreibung – bis dahin ein Tabuthema, öffentlich diskutiert. Mehrere feministische Gruppen sprechen sich gegen den Paragraphen aus.
Die „Hausfrauenehe“, die die Frau zur Haushaltsführung verpflichtet, wird abgeschafft. Ehemänner dürfen den Job ihrer Frau jetzt nicht mehr fristlos kündigen. Frauen dürfen auch ohne das Einverständnis ihres Mannes berufstätig sein.
Vor 1977 kommen Frauen ihren Ehemann auch nicht verlassen. Sie bekam keinen Unterhalt und hatte wenig Chance auf das Sorgerecht. 1977 wurde auch das Scheidungsrecht angepasst.
1979 – Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld wird eingeführt
Die Bundesfamilienministerin Antja Huber für den Mutterschaftsurlaub ein. Frauen haben ab jetzt eine Arbeitsplatzgarantie und einen Kündigungsschutz. Außerdem wird das Mutterschaftsurlaubsgeld von maximal 750 DM eingeführt. Es wurde bis zu sechs Monate gezahlt.
1995 – Abtreibungen werden unter bestimmten Bedingungen straffrei
Die Regelung, die auch heute noch gilt, wurde mehrmals gekippt und überprüft. Seit 1995 sind Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Bedingungen straffrei.
Das Gesetz für die eingetragene Lebenspartnerschaft für zwei Menschen gleichen Geschlechts wird eingeführt. Damit werden auch die Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren gestärkt.
Seit 2001 haben Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf Teilzeit. Das erweitert natürlich die Freiheiten der Frauen – vor allem was Beruf und Familie angeht. 2019 arbeiteten laut Statista über 66 Prozent der Frauen mit minderjährigen Kindern in Teilzeit.
Am 1. Januar wird das Elterngeld und die Elternzeit eingeführt. Mütter und Väter können jetzt bis zu 14 Monate aus dem Beruf aussteigen und bekommen in der Elternzeit noch 67 Prozent ihres Einkommens.
Eine Gruppe von Frauen (unter anderem Feministin Anne Wizorek) nutzen auf Twitter das Hashtag #aufschrei. Unter dem Hashtag berichten Frauen über sexistische Kommentare und Übergriffe aus ihrem Alltag. Innerhalb weniger Tage wird das Hashtag tausendfach genutzt und löst eine Sexismus-Debatte aus.
Zahlreiche Frauen beschuldigen im Oktober den Filmproduzenten Harvey Weinstein der sexuellen Belästigung, Nötigung oder der Vergewaltigung. Schauspielerin Alyssa Milano will mit dem Hashtag #MeToo Frauen dazu ermutigen, auf sexuelle Belästigung aufmerksam zu machen. Das Thema sexualisierte Gewalt wird jetzt vermehrt diskutiert.
Seit 2020 gelten Menstruationsartikel nicht mehr als Luxusprodukt. Nach eine 2019 gestarteten Petition wurde die Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent gesenkt.
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Quellen
Bundeszentale für politische Bildung: März: Weltfrauentag. Unter: https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/76102/8-maerz-weltfrauentag-07-03-2012 (letzter Zugriff: Februar 2021)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Meilensteine der Gleichstellungspolitik (2016) Unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/meilensteine-der-gleichstellungspolitik/109330?view=DEFAULT (letzter Zugriff: Februar 2021)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zukunft schaffen. Gleichberechtigung – 10 Jahre Bundesfrauenministerium (1996) Bonn.
Statista: Vollzeit- und Teilzeitquote von erwerbstätigen Männern und Frauen mit Kindern 2019. Unter: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/38796/umfrage/teilzeitquote-von-maennern-und-frauen-mit-kindern/ (letzter Zugriff: Februar 2021)